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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                 Stand: September 2025

            § 1  Allgemeines – Geltungsbereich                   ge  Mitwirkungspflichten,  sind  wir  berechtigt,  den  uns  insoweitent-
            (1)  Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegen-  stehenden Schaden, inkl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu ver-
               wärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; entgegenstehende   langen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
               oder  von  unseren  Verkaufsbedingungen  abweichende  Bedingungen   (4)  Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
               des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich   eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
               ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-bedingungen gelten auch,   Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annah-
               wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufs-  meoder Schuldnerverzug geraten ist.
               bedingungen des Kunden die                     (5)  Mit  Beginn  der  vereinbarten  Lieferzeit  sind  wir  zur  Lieferung
               Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.   berechtigt. Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt
            (2)  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im   trotz unseres Angebotes nicht abnehmen, steht uns das Recht
               Rahmen der Ausführung des Auftrages getroffen werden, sind schrift-  zu, die  Ware  bei uns  einzulagern und zur  sofortigen  Zahlung  zu
               lich niederzulegen.                               berechnen. Sämtliche der durch diese Maßnahme oder ander-
            (3)  Kunde  im  Sinne  der  Geschäftsbedingungen  ist  eine  natürliche  oder   weitig durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten
               juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ab-  können gesondert in Rechnung gestellt werden.
               schluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb-  (6)  Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertreten-
               ständigen beruflichen Tätigkeit handelt.          den  Gründen  gelten  25 %  der  Auftragssumme  als  Schadensersatz
            (4)  Kunden im Sinne der AGB sind ausschließlich Unternehmer.  vereinbart.  Dem  Kunden  bleibt  das  Recht  vorbehalten,  nachzu-
                                                                 weisen,  dass  uns  durch  die  Nichtdurchführung  kein  oder  ein
            § 2  Angebot – Angebotsunterlagen                    wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist
            (1)  Ist  die  Bestellung  als  Angebot  g  emäß  § 145  BGB  zu  qualifizieren,   zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehen-
               so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die   den Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
               Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den   (7)  Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und
               Kunden erklärt werden.                            aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht
            (2)  Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftrags-   zu vertreten sind und uns die Lieferung w esentlich erschweren
               bestätigung nichts anderes ergibt.                oder unmöglich machen, insbesondere Streiks, Aussperrung, Be-
            (3)  An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterla-  triebsstörung, behördliche Maßnahmen, Verspätung in der An-
               gen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch   lieferung von Zubehörteilen usw., auch wenn sie bei unseren
               für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.   Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns auch bei ver-
               Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrückli-  bindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung um
               chen schriftlichen Zustimmung.                    bis zu 8 Wochen.
            (4)  Angaben  in  Katalogen,  Zeichnungen  und  Beschreibungen  sowie   (8)  Wenn  die  Behinderung  länger  als  3  Monate  dauert,  ist  der
               Leistungs-, Maß-, Gewichts-, und Farbangaben sind nur annähernd   Kunde, nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom
               maßgebend, soweit diese nicht Gegenstand eines verbindlichen   Vertrag zurückzutreten.
               Angebotes sind. Darüber hinaus behalten wir uns vom Herstel-  (9)  Sofern wir uns im Lieferverzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf
               ler  vorgenommene  Konstruktions-  und  Formänderungen  sowie   Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von maximal 10 % des Rechnungs-
               Verbesserungen des Liefergegenstandes während der Liefer-  wertes der im Verzug befindlichen Lieferung / Leistung. Darüber hinaus-
               zeit  vor,  wenn  diese  Änderungen  für  den  Kunden  zumutbar  sind.   gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht
               Abweichungen  in  Maß,  Inhalt,  Gewicht  und  Farbtönen  sind  im   zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden im
               Rahmen des Handelsüblichen gestattet.             Falle des bestehenden Verzuges, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetz-
                                                                 ten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten,
            § 3  Preise – Zahlungsbedingungen                    bleibt unberührt. Soweit zwischen den Parteien ein kaufmännisches Fix-
            (1)  Sofern  sich  aus  der  Auftragsbestätigung  nichts  anderes  ergibt,   geschäft vereinbart ist, gelten die Abs. (7), (8) und (9) nicht.
               gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird   (10) Teillieferungen sind im Rahmen des Z umutbaren zulässig & zu den ver-
               gesondert  in  Rechnung  gestellt.  Installations-  und  Montagekosten   einbarten Zahlungsbedingungen abzurechnen.
               sind nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.  § 5  Montage
            (2)  Wir  behalten  uns  das  Recht  vor,  unsere  Preise  entsprechend  zu
               ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen   (1)  Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fort-
               oder  -erhöhungen,  insbesondere  aufgrund  von  Tarifabschlüs-  geschritten sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt
               sen oder Materialpreisänderungen eintreten. Die Porto- und   werden  kann.  Der  Kunde  verpflichtet  sich,  Strom,  Wasser,  Hei-
               Verpackungspauschale gilt nur für die Lieferungen innerhalb Deutsch-  zung,  Beleuchtung  und  die  zur  Aufbewahrung  der  gelieferten  Sa-
               lands. Für Lieferungen ins Ausland berechen wir Porto- und Fracht-  chen und den zur Montage mitgebrachten Werkzeugen benötigten
               kosten nach tatsächlichem Aufwand.                abschließbaren  Räume  bereitzustellen  Zum  Transport  schwerer
            (3)  Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen  ein-  Gegenstände sind vom Kunden Hilfspersonen sowie die notwen-
               geschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher   digen  Rüst-  und  Hebezeuge  zu  beschaffen.  Erweisen  sich
               Höhe gesondert ausgewiesen.                       Öffnungen  in  den  Gebäuden  zur  Herbeischaffung  von  Teilen  als  zu
            (4)  Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.  klein, sind alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Ver-
            (5)  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der   größerung der Öffnung oder Zerlegung der Teile sowie Fehl- und War-
               Kaufpreis netto bei Rechnungserhalt fällig. Kommt der Kunde in Zah-  tezeiten vom Kunden zu tragen.
               lungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %   (2)  Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer-, Installations- und Elektro-
               über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage   anschlussarbeiten sind in den Angeboten nicht enthalten. Werden
               sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berech-  durch den Verkäufer Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle er-
               tigt, diesen geltend zu machen.                   forderlichen Wasser-, Abwasser-. Strom- und Gasanschlüsse am Auf-
            (6)  Wird  als  Zahlungsbedingung  Lastschrifteneinzug  vereinbart,   stellungsort bis an die Geräte geführt sein.
               so wird im Hinblick auf die Umstellung auf SEPA die Frist der Pre-No-  (3)  Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung
               tification auf 1 Tag verkürzt.                    oder Montage der Liefersachen; wir haften nicht für die Arbeiten der
            (7)  Sollten  wir  zur  Rücknahme  der  benutzten  Geräte  verpflichtet  oder   für uns tätigen Personen soweit diese Arbeiten nicht mit der Aufstel-
               berechtigt sein, stehen uns folgende pauschalierte Ansprüche als   lung oder Montage zusammenhängen oder soweit sie vom Kunden
               Mindestsummen für die Benutzung und der Wertminderung der   veranlasst sind.
               gelieferten  Ware  zu:  für  die  Benutzung  und  Wertminderung  bei
               Rücknahme während des ersten halben Jahres nach Lieferung / Ab-  § 6  Gefahrübergang – Verpackungskosten
               nahme  33 %  des  Bestellpreises,  während  des  zweiten  halben  Jah-  (1)  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
               res  nach  Lieferung  /  Abnahme  40 %  des  Bestellpreises,  während   ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
               des dritten und für jedes weitere angefangene Halbjahr weitere   (2)  Die  Gefahr  des  z  ufälligen  Untergangs  und  der  zufälligen
               5 %  des  Bestellpreises.  Dem  Kunden  bleibt  das  Recht  vorbehal-  Verschlechterung  der  verkauften  Sache  geht  mit  der  Übergabe,
               ten, nachzuweisen, dass uns durch die Rücknahme kein oder ein   beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur,
               wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt das   den  Frachtführer  oder  der  sonst  zur  Ausführung  der  Versendung
               Recht vorbehalten, nachzuweisen,  dass der uns durch  Benut-  bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
               zung  und  Wertminderung  entstandene  Schaden  höher  ist.  Bei  der   (3)  Bei Anlieferung des Verpackungsmaterials nach Lieferung an
               Schadenbestimmung sind Alter und Zustand des Gerätes und dessen   unsere Betriebsstätte erfolgt eine kostenlose Rücknahme.
               Wiederverwertbarkeit zu berücksichtigen.       (4)  Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Lieferung auf seine Kos-
            (8)  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine   ten durch eine Transportversicherung eindecken.
               Gegenansprüche  rechtskräftig  festgestellt,  unbestritten  oder  von
               uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur gel-  § 7  Mängelgewährleistung
               tend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben   (1)  Gegenüber  den  Kunden, leisten wir  für einen  von  uns zu  ver-
               Vertragsverhältnis beruht und von uns unbestritten ist.  tretenden  Mangel des  Liefergegenstandes  nach  unserer  Wahl
                                                                 Gewähr  durch Nachbesserung  oder  Ersatzlieferung.  Im Fall der
            § 4  Lieferzeit                                      Nachbesserung  tragen wir die Aufwendungen  nur bis zur Höhe
            (1)  Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung   des  Kaufpreises.  Hat der  Kunde den Liefergegenstand  entgegen
               aller technischen Fragen und Einigkeit  über alle Bedingungen des   dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach der Lieferung an einen
               Geschäfts voraus.                                 anderen  Ort als  den Wohnsitz  oder  die gewerbliche  Niederlas-
            (2)  Die  Einhaltung  der  Lieferverpflichtung  setzt  die  rechtzeitige  und   sung verbracht,  trägt er  die hierdurch bei der  Mangelbeseitigung
               ordnungsgemäße  Erfüllung  der  Verpflichtungen  des  Kunden   entstehenden Mehrkosten.
               voraus,  insbesondere  den  vollständigen Erhalt der  vom  Kunden   (2)  Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlan-
               beizubringenden  Unterlagen  und des  Eingangs  einer  eventuell   gen, wenn wir die Nacherfüllung  nicht erfolgreich ausführen. Bei
               vereinbarten Anzahlung.                           einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur ge-
            (3)  Kommt  der  Kunde in Annahmeverzug  oder  verletzt  er  sonsti-  ringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Soweit
       59         HINSCHE |      Wilhelmshavener Heerstraße 65 · 26125 Oldenburg
                                 Schnackenburgallee 21 · 22525 Hamburg
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