Page 60 - hin_outdoor_katalog_fuer_blaetterkatalog
P. 60
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: September 2025
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich ge Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweitent-
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegen- stehenden Schaden, inkl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu ver-
wärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; entgegenstehende langen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-bedingungen gelten auch, Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annah-
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufs- meoder Schuldnerverzug geraten ist.
bedingungen des Kunden die (5) Mit Beginn der vereinbarten Lieferzeit sind wir zur Lieferung
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. berechtigt. Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im trotz unseres Angebotes nicht abnehmen, steht uns das Recht
Rahmen der Ausführung des Auftrages getroffen werden, sind schrift- zu, die Ware bei uns einzulagern und zur sofortigen Zahlung zu
lich niederzulegen. berechnen. Sämtliche der durch diese Maßnahme oder ander-
(3) Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder weitig durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ab- können gesondert in Rechnung gestellt werden.
schluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb- (6) Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertreten-
ständigen beruflichen Tätigkeit handelt. den Gründen gelten 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz
(4) Kunden im Sinne der AGB sind ausschließlich Unternehmer. vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzu-
weisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist
(1) Ist die Bestellung als Angebot g emäß § 145 BGB zu qualifizieren, zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehen-
so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die den Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den (7) Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und
Kunden erklärt werden. aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht
(2) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftrags- zu vertreten sind und uns die Lieferung w esentlich erschweren
bestätigung nichts anderes ergibt. oder unmöglich machen, insbesondere Streiks, Aussperrung, Be-
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterla- triebsstörung, behördliche Maßnahmen, Verspätung in der An-
gen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch lieferung von Zubehörteilen usw., auch wenn sie bei unseren
für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns auch bei ver-
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrückli- bindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung um
chen schriftlichen Zustimmung. bis zu 8 Wochen.
(4) Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie (8) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der
Leistungs-, Maß-, Gewichts-, und Farbangaben sind nur annähernd Kunde, nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom
maßgebend, soweit diese nicht Gegenstand eines verbindlichen Vertrag zurückzutreten.
Angebotes sind. Darüber hinaus behalten wir uns vom Herstel- (9) Sofern wir uns im Lieferverzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf
ler vorgenommene Konstruktions- und Formänderungen sowie Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von maximal 10 % des Rechnungs-
Verbesserungen des Liefergegenstandes während der Liefer- wertes der im Verzug befindlichen Lieferung / Leistung. Darüber hinaus-
zeit vor, wenn diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht
Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtönen sind im zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden im
Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Falle des bestehenden Verzuges, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetz-
ten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten,
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen bleibt unberührt. Soweit zwischen den Parteien ein kaufmännisches Fix-
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geschäft vereinbart ist, gelten die Abs. (7), (8) und (9) nicht.
gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird (10) Teillieferungen sind im Rahmen des Z umutbaren zulässig & zu den ver-
gesondert in Rechnung gestellt. Installations- und Montagekosten einbarten Zahlungsbedingungen abzurechnen.
sind nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten. § 5 Montage
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu
ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen (1) Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fort-
oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüs- geschritten sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt
sen oder Materialpreisänderungen eintreten. Die Porto- und werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, Strom, Wasser, Hei-
Verpackungspauschale gilt nur für die Lieferungen innerhalb Deutsch- zung, Beleuchtung und die zur Aufbewahrung der gelieferten Sa-
lands. Für Lieferungen ins Ausland berechen wir Porto- und Fracht- chen und den zur Montage mitgebrachten Werkzeugen benötigten
kosten nach tatsächlichem Aufwand. abschließbaren Räume bereitzustellen Zum Transport schwerer
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen ein- Gegenstände sind vom Kunden Hilfspersonen sowie die notwen-
geschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher digen Rüst- und Hebezeuge zu beschaffen. Erweisen sich
Höhe gesondert ausgewiesen. Öffnungen in den Gebäuden zur Herbeischaffung von Teilen als zu
(4) Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. klein, sind alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Ver-
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der größerung der Öffnung oder Zerlegung der Teile sowie Fehl- und War-
Kaufpreis netto bei Rechnungserhalt fällig. Kommt der Kunde in Zah- tezeiten vom Kunden zu tragen.
lungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (2) Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer-, Installations- und Elektro-
über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage anschlussarbeiten sind in den Angeboten nicht enthalten. Werden
sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berech- durch den Verkäufer Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle er-
tigt, diesen geltend zu machen. forderlichen Wasser-, Abwasser-. Strom- und Gasanschlüsse am Auf-
(6) Wird als Zahlungsbedingung Lastschrifteneinzug vereinbart, stellungsort bis an die Geräte geführt sein.
so wird im Hinblick auf die Umstellung auf SEPA die Frist der Pre-No- (3) Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung
tification auf 1 Tag verkürzt. oder Montage der Liefersachen; wir haften nicht für die Arbeiten der
(7) Sollten wir zur Rücknahme der benutzten Geräte verpflichtet oder für uns tätigen Personen soweit diese Arbeiten nicht mit der Aufstel-
berechtigt sein, stehen uns folgende pauschalierte Ansprüche als lung oder Montage zusammenhängen oder soweit sie vom Kunden
Mindestsummen für die Benutzung und der Wertminderung der veranlasst sind.
gelieferten Ware zu: für die Benutzung und Wertminderung bei
Rücknahme während des ersten halben Jahres nach Lieferung / Ab- § 6 Gefahrübergang – Verpackungskosten
nahme 33 % des Bestellpreises, während des zweiten halben Jah- (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
res nach Lieferung / Abnahme 40 % des Bestellpreises, während ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
des dritten und für jedes weitere angefangene Halbjahr weitere (2) Die Gefahr des z ufälligen Untergangs und der zufälligen
5 % des Bestellpreises. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehal- Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe,
ten, nachzuweisen, dass uns durch die Rücknahme kein oder ein beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur,
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt das den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der uns durch Benut- bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
zung und Wertminderung entstandene Schaden höher ist. Bei der (3) Bei Anlieferung des Verpackungsmaterials nach Lieferung an
Schadenbestimmung sind Alter und Zustand des Gerätes und dessen unsere Betriebsstätte erfolgt eine kostenlose Rücknahme.
Wiederverwertbarkeit zu berücksichtigen. (4) Sofern es der Kunde wünscht, werden wir die Lieferung auf seine Kos-
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine ten durch eine Transportversicherung eindecken.
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur gel- § 7 Mängelgewährleistung
tend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben (1) Gegenüber den Kunden, leisten wir für einen von uns zu ver-
Vertragsverhältnis beruht und von uns unbestritten ist. tretenden Mangel des Liefergegenstandes nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der
§ 4 Lieferzeit Nachbesserung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung des Kaufpreises. Hat der Kunde den Liefergegenstand entgegen
aller technischen Fragen und Einigkeit über alle Bedingungen des dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach der Lieferung an einen
Geschäfts voraus. anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlas-
(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und sung verbracht, trägt er die hierdurch bei der Mangelbeseitigung
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden entstehenden Mehrkosten.
voraus, insbesondere den vollständigen Erhalt der vom Kunden (2) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlan-
beizubringenden Unterlagen und des Eingangs einer eventuell gen, wenn wir die Nacherfüllung nicht erfolgreich ausführen. Bei
vereinbarten Anzahlung. einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur ge-
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonsti- ringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Soweit
59 HINSCHE | Wilhelmshavener Heerstraße 65 · 26125 Oldenburg
Schnackenburgallee 21 · 22525 Hamburg

